Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
Willkommen im Kubaforum
 
Willkommen im Kubaforum!!
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 6 7 ... 9
Thema versenden Drucken
Einladung in die Schweiz - Teil I (Gelesen: 137961 mal)
Antwort #60 - 07. Oktober 2012 um 14:52

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Tata schrieb am 07. Oktober 2012 um 12:57:
Wie lange dauert es, wenn ich die Einladung auf dem Konsulat einreiche, bis die PVE erteilt wird?

Den Ablauf bis zur Einreichung der Unterlagen im Konsulat kannst Du ja weitgehend selbst beeinflussen. Weil Dein Verlobter in Havanna wohnt, geht es danach sehr schnell. Ich denke, dass er bereits eine Woche nach Deiner Einreichung, die "Carta de invitacion" bei der CJI in Havanna nachfragen und abholen kann. Gibt es keine Komplikationen bei der Inmigracion aufgrund seiner besonderen persönlichen Lebenssituation, wird für die Ausstellung der PVE auch nicht mehr Zeit nötig sein.

Das im anderen Thread wiedergegebene, zweisprachige Formblatt für das einzureichende, notarielle Dokument ist auf die praktizierte Handhabung des kubanischen Konsulats in DE abgestellt. Inwiefern das Konsulat in der CH dabei mitmacht, gibt es kein Feedback. Es ist nicht auszuschließen, dass die dort Tätigen auf die zusätzliche Einnahme aus der Übersetzung nicht verzichten wollen und sich dafür zusätzliche Schikanen ausgedacht haben.

Mir fehlt auch der Durchblick, wie es in der Schweiz mit der
"Geldpostanweisung"
klappt, nachdem die Botschaft keine
"BANKKONTENNUMMER"
hat. Klingelt da etwa der Postbote an der Botschaftstür und hält ihnen das Geld entgegen? Aber auch hier in DE müssen wir uns auf Eigenarten deren Bezahlung einstellen. So benötige ich meine vorrätigen Verrechnungsschecks ausschließlich, um den Vorgaben des kubanischen Konsulats gerecht zu werden.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #61 - 07. Oktober 2012 um 16:55

Elisabeth   Offline
Full Member
paroliño
CH

Beiträge: 1310
***
 
So ist es Esperanto: der Pöstler klingelt an der Botschaftstür und übergibt das Geld. Aber sofern Tata nicht gerade im hintersten Val Müstair oder in Chiasso wohnt würde ich sagen: lieber selbst nach Bern fahren. Das ist für 80% der Schweizer nie mehr als 2-1/2 Std. mit dem Zug vom Wohnort entfernt.

Tata, du könntest ja gleich alles auf Spanisch präsentieren, beglaubigt und überbeglaubigt. Für die Staatskanzleien der meisten Kantonen ist Spanisch kein Problem. Der Kanton Bern und alle Kantone der FCH machen die Überbeglaubigung jedenfalls.

Ich habe damals als wir heirateten alles selbst übersetzt und durch einen spanischen Journalisten aus meinem Bekanntenkreis lesen lassen. Nach Ausmerzen der Fehler bin ich dann zum Notar in meinem Kanton. Der konnte auch Spanisch und hat Stempel + Unterschrift unbesehen auf den Dokumenten getäscht. Die Staatskanzlei beglaubigt nur die Unterschrift vom Notar.

Ich habe jetzt nicht alles überprüft, aber ein Musterbeispiel auf Spanisch sollte eigentlich im Netz zu finden sein. Ansonsten suchst du einen uebersetzer der natürlich auch nicht gratis arbeitet und einen Notar. Die meisten Übersetzungsbüros kümmern sich aber auch um den Notar.
 

Elisabeth
IP gespeichert
 
Antwort #62 - 07. Oktober 2012 um 17:36

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Na klar findet sie eine Übersetzung im Netz. Die beste im www.cubaforum.eu. Das dort herunterzuladende, zweisprachige Formblatt hat zudem den Vorteil, dass es:
  • modifizierbar ist, direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden kann.
  • nur eine notarielle Unterschrift einschließlich der Apostille benötigt und damit zu honorieren ist.
  • seitens der kubanischen Botschaft in DE die Approbation bereits bestand.
  • Gratis ist.
Aber jetzt, nachdem sich Tata zu ihren Heiratsabsichten bekannt hat, sind all diese Formalien Peanuts im Vergleich zu dem, was sie als künftige Ehegattin eines Kubaners erwartet. Statt nach Bern sollte sie deswegen zuerst Elisabeth in Basel (oder Basel Land?) besuchen, um sich zu erkundigen, ob sie das Leben mit einem Kubaner in der Schweiz auch meistern kann.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #63 - 09. Oktober 2012 um 17:26

Tata   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 117
***
 
Okay, das heisst also das dieses Formular automatisch auch die Eidesstattliche Erklärung ist? Das ich dieses Formular, welches Esperanto hier angegeben hat, nur ausfüllen kann, von einem Notar beglaubigen lassen und von der Staatskanzlei überbeglaubigen lassen kann, und damit auf das kubanische Konsulat gehe und das dort abgebe? Ist das richtig so? Ich brauche nicht eine Eidestattliche Erklärung, welche von einem Notar aufgesetzt wurde?

Es tut mir leid, das sagen zu müssen, aber ich denke das meine Heiratspläne hier nicht zur diskusion stehen, sondern nur, wie ich diese Einladung beim kubanischen Konsulat einzureichen habe. Und leider habe ich keine konkrete Antwort erhalten, ob die Eidesstattliche Erklärung vom Notar sein muss, oder auch in Form dieses Formulars sein kann.
 
IP gespeichert
 
Antwort #64 - 09. Oktober 2012 um 17:31

Tata   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 117
***
 
hier noch die spanische Version des E-Mails, welches ich von dem Konsulat erhalten habe:
[color=#0000ff]
Atentamente le envio la información solicitada.

DECLARACION JURADA

Todo ciudadano suizo que desee
invitar a Suiza a un ciudadano cubano debe redactar ante un notario una declaración jurada para formalizar la
invitación en una de las tres lenguas oficiales del país; declarando que según establecen las leyes de la República de
Cuba y de la Confederación Suiza, el declarante se responsabiliza financiera y legalmente por la seguridad de la
persona invitada; haciéndose cargo de todos sus gastos de salud, alimentación, alojamiento, prórrogas del permiso y
viaje de retorno a Cuba, entre otros.

OTROS DATOS QUE NO PUEDEN FALTAR EN LA DECLARACION JURADA :

A) DE LA PERSONA
QUE INVITA: Nombre(s) y apellidos, nacionalidad, estado civil, profesión, número pasaporte, dirección particular en
Suiza, teléfono número.

B) DE LA PERSONA INVITADA :  Nombre(s) y apellidos, lugar de nacimiento, estado civil, nombre
de los padres, profesión, numero del carnét de identidad o pasaporte, dirección completa en Cuba : calle, casa número,
entre calles, municipio y provincia, ciudad donde permanecerá en Suiza, duración de la estancia del invitado y su
Firma.

Este documento deberá legalizarse previamente en la Cancillería de Estado del Cantón donde usted reside.



Este trámite puede hacerse igualmente por correo, en ese caso ud. debe enviarnos:

1.- Copia del pasaporte del que hace
la invitación
2.- Un sobre de correos con su nombre y dirección, franqueado con sellos por valor de no menos de 6.-
francos correspondiente a esa carta certificada
3.- Aranceles: 347 francos carta de invitación + 42 francos por la
traducción + 53 francos por trámite no personal
4.- La suma total le envía por giro postal enviado simplemente a la
dirección de la embajada:
      Embajada de cuba
      Gesellschaftsstrasse 8
      Case postale 5275
      3012 Berna

5.- Incluya ud. en el sobre la copia del giro postal con el pago que ud.  envió a la dirección de la Embajada.

La
Carta de Invitación se envía a la Consultoría Jurídica Internacional de La Habana, Cuba vía correo electrónico, a
entregarse a la persona en un plazo 15-20 días hábiles.
[/color]
 
IP gespeichert
 
Antwort #65 - 09. Oktober 2012 um 17:33

Tata   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 117
***
 
In der spanischen Version steht auch, dass der Antrag in einer der 3 Landessprachen sein muss. Ich weiss allerdings nicht, wie das Konsulat es sieht, wenn es deutsch /spanisch wäre...

für mich ist das alles echt mega kompliziert...
 
IP gespeichert
 
Antwort #66 - 09. Oktober 2012 um 18:08

Elisabeth   Offline
Full Member
paroliño
CH

Beiträge: 1310
***
 
Zitat:
Es tut mir leid, das sagen zu müssen, aber ich denke das meine Heiratspläne hier nicht zur diskusion stehen, sondern nur, wie ich diese Einladung beim kubanischen Konsulat einzureichen habe. Und leider habe ich keine konkrete Antwort erhalten, ob die Eidesstattliche Erklärung vom Notar sein muss, oder auch in Form dieses Formulars sein kann.


Dann solltest du der cubanischen Botschaft nochmals nachfragen Tata, denn die sind massgeblich, nicht wir und unsere Meinung in dieser Sache. Der Konsul und seine Frau sprechen übrigens ausgezeichnet Französisch.

Was mir übrigens auffällt in der spanischen Version die du jetzt vorlegst: es ist gar keine Rede mehr von Übersetzung auf Spanisch, nur wenn man alles auf dem Korrespondenzweg machen würde, dann schon. Vielleicht solltest du auch das nochmals nachfragen.
 

Elisabeth
IP gespeichert
 
Antwort #67 - 09. Oktober 2012 um 18:22

Elisabeth   Offline
Full Member
paroliño
CH

Beiträge: 1310
***
 
s Zitat:
ind all diese Formalien Peanuts im Vergleich zu dem, was sie als künftige Ehegattin eines Kubaners erwartet.


Mi amor de Esperantista, das hält sich in Grenzen, jedenfalls bei uns. Wir sind aber auch schon alte Leute...

Das herausstechende ist vor allem die Tatsache, das mein wirklich sehr lieber und heissgeliebter Cubanito auch jetzt nach immerhin 13 Jahren noch Mühe hat, planend in die Zukunft zu denken. Dafür ist er Weltmeister im Improvisieren, sodass wir uns eigentlich doch sehr gut ergänzen.

Ich bin der Meinung, dass sich jede Frau, aber auch jeder Mann, die/der sich auf das Abenteuer mit einem Cubaner einlässt, sich dies bewusst sein sollte.
 

Elisabeth
IP gespeichert
 
Antwort #68 - 09. Oktober 2012 um 20:46

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Tata schrieb am 09. Oktober 2012 um 17:33:
für mich ist das alles echt mega kompliziert...

Ist es aber nicht. Man kann es allerdings auch kompliziert machen. Mir wäre nicht eingefallen wegen eines Visums zu heiraten. Und dies unabhängig davon, ob ich mich anschließend bei meinen Eltern rechtfertigen müsste oder nicht. Warum musste Dein kubanischer Freund bei der ursprünglichen Beantragung des Besuchsvisums auch von Heirat oder Euren längerfristigen Planungen reden? Nach den Vorgaben über die Durchführung des Schengener Abkommens für kurzfristige Visa (z.B. Besuchsvisum) musste die Botschaft deswegen ablehnen. Ihnen blieb nichts anderes übrig.

Zu den Formalien: Was soll der Notar an den persönlichen Daten ändern, die Du ihm gibst? Was an der "Eidesstattliche Erklärung", die das Konsulat glaubt vorgeben zu können? Fülle also das Formblatt mit den persönlichen Daten aus und erkläre in Ich-Form, was das Konsulat vorgeschrieben hat. Denk über dessen Inhalt aber nicht nach. Ist eh Wurscht. Der Notar wird es vermutlich auch nicht tun. Er wird Deine Unterschrift beglaubigen und anschließend die Apostille besorgen. Oder meinst Du, er schüttelt den Kopf und sagt, dass niemand "… laut den Gesetzen von der Schweiz …. die rechtliche Verantwortung für die eingeladene Person" oder einer anderen Person tragen kann und setzt einen eigenen Text auf?

Wegen der Übersetzung ins Spanische mach Dir auch keinen Kopf. Schick oder übergebe ihnen lediglich den deutschen Text und bezahl ihnen die zusätzlichen 42 Franken. Dafür wollen sie unter der, von ihnen gefertigten spanischen Übersetzung weder die Unterschrift von Dir, dem Notar und auch nicht von der kantonalen Staatskanzlei. Wenn wir hier in De das kubanische Konsulat ernst nehmen und deren Wünsche gedankenlos nachkommen würden, wären -abgesehen von den zusätzlichen Kosten- allein für die vom Landgericht überbeglaubigte spanische Version einschließlich der Einschaltung eines vom Landgericht anerkannten Übersetzers 4 zusätzliche Gänge nötig.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #69 - 09. Oktober 2012 um 22:42

Tata   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 117
***
 
Ich heirate meinen Freund nicht für ein Visum, wäre ja totaler Quatsch! Wir heiraten weil wir uns lieben und eine gemeinsame Zukunft haben wollen. Wir sind beide auch jung und wollen eine gemeinsame Familie aufbauen und das geht mir dieser Distanz ja wohl kaum! Woher willst Du, lieber Esperanto wissen, dass mein Freund des Thema Heirat bein Antrag des Touristenvisums angesprochen hat? Das hat er nämlich überhaupt nicht!
Aber wie schon gesagt, steht das Thema Heirat hier nicht zur Debate sondern die Einladung...

Zu den Formalien: Ok, dann werde ich dieses Formular, welches Du mir geschickt hast, benutzen, die Einladung so angehen und hoffen, dass mein Freund die PVE möglichst rasch erhält.

Ich halte euch weiterhin auf dem laufenden....

Vielen lieben Dank vorerst!! Kuss
 
IP gespeichert
 
Antwort #70 - 10. Oktober 2012 um 00:34

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Tata schrieb am 09. Oktober 2012 um 22:42:
Aber wie schon gesagt, steht das Thema Heirat hier nicht zur Debate sondern die Einladung...

Es geht nicht um Deine persönliche Lebenssituation und Lebensplanung, sondern um das Prozedere der Einladung in die Schweiz. Dies erfolgt auf Grundlage des Schengener Abkommens und die Vorgaben sind eindeutig. Sobald irgendetwas darauf hindeutet, dass im Fall der Beantragung eines zeitlich begrenzten Besuches längerfristige Aufenthaltsabsichten verfolgt werden, so wird der Antrag abgelehnt.

In Deinem Fall wurde Deinem Freund der Besuch verweigert mit der Begründung, "seine Rückkehr sei nicht gewährleistet". Hätte Dein Freund oder Du die Botschaft überzeugen können, dass mit dem Antrag für einen Besuch nichts weiter als ein Besuch beabsichtigt wäre, wäre die Begründung der Ablehnung anfechtbar und der Antrag über das Bundesamt für Migration in Bern durchsetzbar gewesen.

Weil noch Andere in vergleichbarer Situation sich über das Prozedere der Einladung eines/einer Kubaner/in informieren wollen, sollten auch die Gründe der Ablehnung erwähnt werden.

Zitat:
Zu den Formalien: Ok, dann werde ich dieses Formular, welches Du mir geschickt hast, benutzen, die Einladung so angehen und hoffen, dass mein Freund die PVE möglichst rasch erhält.
Ich halte euch weiterhin auf dem laufenden....

Das erwähnte Formblatt ist zweisprachig, also auch in Spanisch. Insofern bedarf es keiner Übersetzung und damit auch keiner Honorierung. Weil es aber schwer abzuschätzen ist, wie wichtig ihnen die Nebeneinnahmen sind, solltest Du dieses Formblatt zusammen mit den anderen Unterlagen persönlich in Bern abgeben. In diesem Fall könntest Du dann die 42 Franken noch nachlegen, wenn sie unbedingt darauf bestehen. Falls Du aber die Unterlagen mit der zweisprachigen Erklärung verschickst und dem Pöstler die 42 Franken nicht aushändigen lässt, kann es sein, dass Du eine weitere Woche bei der Weiterleitung der Daten nach Havanna verlierst.

Ja, halt uns auf dem Laufenden. Kubaner sind für Überraschungen immer gut.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #71 - 10. Oktober 2012 um 12:00

Yale   Offline
Full Member
Cubalibre
Cartagena/Kolumbien

Geschlecht: male
Beiträge: 232
***
 
Tata schrieb am 09. Oktober 2012 um 22:42:
  Ich heirate meinen Freund nicht für ein Visum, wäre ja totaler Quatsch!




ohne mich hier grundsaetzlich in das Thema Einladung einschalten zu wollen:

wieso, @Tata, kommst du da drauf, dass eine Heirat "totaler Quatsch" sei, wenn man damit die Erteilung eines Visums herbeifuehrt?

Ich selbst hatte eine Kubanerin geheiratet, damit sie rasch und komplikationslos ein Visum erhaelt, um zu mir nach Deutschland kommen zu koennen. Das war kein Quatsch, das war ausgesprochen sinnvoll. Und hatte uebrigens vollen Erfolg.

Deshalb: was ist an einem Verhalten, wie meinem damaligen, aus deiner Sicht "Quatsch"? Erklaere es mir...


 
IP gespeichert
 
Antwort #72 - 12. Oktober 2012 um 15:02

Tata   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 117
***
 
So , ich bins wieder... und das mit News.

Ich habe das Einladungsformular, welche von Esperant hier hochgeladen wurde, mit meinen Daten ausgefüllt, vom Notar meine Unterschrift beglaubigen lassen und von der Staatskanzlei überbeglaubigen lassen. Heute war ich damit auf dem kubanischen Konsulat in Bern. Da sie nur morgens von 9.00-12.00 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet haben, habe ich mir extra einen halben Tag frei genommen.
Ich gab meine Einladung und den Pass ab, und der nette Herr sagte mir: Die Einladung ist nicht korrekt so! (mein Herz fiel mal kurz in die Hose) Er gab mir ein Papier (das selbe wie ich hier weiter oben auf deutsch eingefügt habe) und sagte mir, so wird die Einladung gemacht. Da meine Einladung alle diese, von Papier vorgegebenen, Punkte beinhaltet, fragte ich: und was ist der Unterschied?
Antwort: Sie können nicht einfach alles auflisten und nur unterschreiben, der Notar muss das schreiben aufsetzen und beglaubigen.
Nach ein paar Minuten bitteren wartens (der Konsul wurde befragt, ob meine Einladung trotzdem angenommen wird) wurde mir mitgeteilt, dass meine Einladung ausnahmsweise angenommen wird. Gottseidank!
Ich musste auch "nur"die 347.- bezahlen und keine Gebühr fürs Übersetzen.
Ich denke, beim nächsten mal würde ich die Einladung vom Notar und (noch) höhere Kosten auf mich nehmen... Aber so schnell wird das hoffentlich nicht wieder der fall sein.

Und jetzt heisst es wieder einmal warten und hoffen, dass die PVE erteilt wird....
 
IP gespeichert
 
Antwort #73 - 12. Oktober 2012 um 15:15

Tata   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 117
***
 
Übrigens war in dem Heft "beobachter" Nr 18 dieses Jahres eine Leserfrage zum Thema Einladung Kubaner in die Schweiz.
Ich werde unten die Frage und Antwort aufschreiben.

Frage: Ich bin regelmässig bei meiner Freundin in Kuba. Nun wollte sie mich in der Schweiz besuchen kommen, doch die Behörden verweigern ihr die Einreise. Welchen anderen Weg gibt es?

Antwort: Das ist für Sie zweifellos ein harter Entscheid. Falls es Sie tröstet: Die Schweiz lehnt jedes Jahr 20'000 Visumsgesuche ab mit der Begründung, die Wiedereinreise sei nicht gesichert- und zwar ohne mit den Betroffenen gesprochen oder die Umstände abgeklärt zu haben. Wer Geld hat und mit dem retoubillet in der Tasche einreist, für den macht das Ferienland Schweiz allerdings grosszügige Ausnahmen. Priviligierte sind hochwillkommen- die Gefahr ist minim, dass sie bleiben wollen. Da Ihre Freundin nicht zu diesen Glücklichen gehört, müssten Sie in Kuba heiraten, um sie in die Schweiz zu holen. Denn wer verheiratet ist, hat ein grundsätzliches Recht, hier zusammenzuleben. Für Ihre Freundin ist das aber auch ein Risiko: Sollte es nämlich nur schon zur Trennung kommen, wird sich die Ausländerbehörde melden, um sie abzuschieben. Chancen aufs Hierbleiben hätte sie in einem solchen Fall nur, wenn sie die einheimische Sprache spricht, einen Job hat und schon drei Jahre hier ist.



Diese Antwort bestätigt meine Erfahrung, und auch die Erfahrungen vieler anderen Schweizer auf der CH-Botschaft in Kuba. Es wird weder ein Gespräch noch sonstige Überprüfungen durchgeführt. Der Antrag wird einfach abgelehnt. Aber wenn man sich 20'000 mal 80CUC ausrechnet kommt doch ein ganz schöner Betrag zusammen.....
 
IP gespeichert
 
Antwort #74 - 12. Oktober 2012 um 15:21

Tata   Offline
Full Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 117
***
 
@ Yale: Lieber Yale, ich kann nicht für die Allgemeinheit sprechen sondern nur für mich. Da ich noch jung bin und Kinder haben möchte, würde ich nie jemanden Heiraten den ich nicht liebe und mit dem ich mir eine Zukunft vorstellen kann. Deshalb käme für mich eine Heirat für ein Visum nicht in Frage. Klar du hast bestimmt recht, dass die Beziehung funktionieren kann oder auch nicht. Eine Garantie hat man nie. Ich würde meinen Freund aber nicht heiraten wenn ich ihn nur mögen würde, denn dafür ist das Prozedere (für mich) viel zu teuer, und nur mögen ist nicht genug für den Schritt einer Heirat. Ich verurteile dein Vorgehen nicht, das muss jeder selbst für sich entscheiden.

Ich hoffe, du verstehst meine Ansicht  Smiley
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 6 7 ... 9
Thema versenden Drucken