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Das Varaderoforum nebenan (Gelesen: 20160 mal)
Antwort #45 - 25. Mai 2021 um 23:48

Roberto   Offline
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Cubalibre

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Roberto schrieb am 25. Mai 2021 um 00:53:
Das "Transitvisum" nunmehr als "Transitgenehmigung" umzubenennen, ändert nichts daran, dass dies ein Hirngespinst ist.

Jetzt nennt er es Transit-Papier und schreibt: das dies "zusätzlich zum Schengenvisum bei Flug nach Deutschland via Madrid oder Paris von den jeweiligen Botschaften verlangt wird". Das hat er es in einem Facebook-Posting gelesen.

Sein Screenshot ist aber nicht mehr aktuell, ein weiterer Facebook-Poster klärt auf: "... man braucht kein Transitvisum für Paris zum Weiterflug nach Deutschland"

...


Wer kann dem Reisefachmann 'Chris' bei seinem Feldzug gegen die "Transitvisaleugner" helfen?
 
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Antwort #46 - 27. Mai 2021 um 02:38

Chris Habana   Offline
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Keiner widerspricht sich selbst so elegant wie der Forumschef hier:
Esperanto schrieb am 25. Mai 2021 um 13:19:
Das mit dem Transitvisum bzw. Transitgenehmigung ist natürlich Unsinn. Wer sollte dieses ausstellen bzw. genehmigen, wenn es sich um eine Reise innerhalb der Schengen-Staaten handelt?

Wie nennt man nun ein zusätzliche Papier, das man doch im Schengenraum angeblich nicht braucht um durch den Transitbereich in Madrid oder Paris zu kommen?

Esperanto schrieb am 25. Mai 2021 um 13:19:
Richtig ist, dass die Reisefreiheit aufgrund der Pandemie einschränkt wurde, die Schengen-Staaten eigene Regelungen erließen...

Richtig:
Das heisst hier natürlich nicht "Transitgenehmigung bzw. Transitvisum" sondern "Pandemiereisefreiheitseinschränkungspapier"

Selten so gelacht...   Laut lachend

Ihr habt mir die Woche gerettet...   Zwinkernd
 
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Antwort #47 - 27. Mai 2021 um 11:06

Esperanto   Offline
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Chris Habana schrieb am 27. Mai 2021 um 02:38:
Wie nennt man nun ein zusätzliche Papier, das man doch im Schengenraum angeblich nicht braucht um durch den Transitbereich in Madrid oder Paris zu kommen?

"salvo conducto"

...... nennt es die französische Botschaft in Havanna (siehe Grafik weiter oben) in Anlehnung an den päpstlichen Segen für ein wohlbehütetes Geleit. Falls in Schriftform gewünscht, ist das Schreiben der Deutschen Botschaft vorzulegen. Habana Chris, Du musst es kennen (siehe Grafik weiter oben), nachdem du es im Facebook gefunden, in das Varaderoforum gestellt, aber leider -weil in Englisch- nicht verstanden hast.

Da die französische Botschaft "stolze 1,5 Wochen" für die Ausstellung des wohlwollenden Begleitschreibens ansetzt, solltest Du dem Varaderoforumsbetreiber auf eine neue Geschäftsidee aufmerksam machen. So ein Schreiben verschickt er viel schneller. In der Mehrheit der Fälle geht er kein Risiko ein, wird viele Kunden zufrieden stellen. Mit dem richtigen Design könnte er gar ein paar Deppen glücklich machen, die glauben das Schreiben von einer "offiziellen" Stelle ausgestellt bekommen zu haben. Da kann keine Botschaft oder gar die Bundespolizei -wie in Fall meiner Einladung- mit ihren Hinweis an die Fluggesellschaft mithalten.

Nachdem es erst wieder ab 2. Juli eine Direktverbindung von Kuba nach Deutschland gibt, wird man bis dahin naheliegenderweise einen Zwischenstopp in Madrid oder Paris einlegen müssen.

Wir haben in den nächsten Wochen also noch viel zu lachen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #48 - 27. Mai 2021 um 15:15

Chris Habana   Offline
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Wie Du Dich windest, einfach köstlich  Laut lachend

Auch im Internet gefunden:

Traducciones de salvoconducto

sustantivo
________________________________________
der Passierschein
salvoconducto, pasavante, pase, permiso de libre tránsito, boleta, tornaguía
https://www.google.com/search?q=Salva+Conducto+deutsch&safe=active&rlz=1C1GCEU_e...

Jetzt erklärst Du mir sicher gleich den Unterschied zwischen "permiso de libre transito" und "Transitgenehmigung"

Ich warte gespannt  Zwinkernd

Der Rest ist das übliche - von Dir ja bekannte - Bashing hier in Deinem Kuba-Blog ...

Und noch was zum beanstandeten Englisch:

Auszug aus dem Dokument der Deutschen Botschaft:
„The German Embassy kindly asks the responsible foreign authorities ... to … allow the transit via their territory on the way to his/her final destination Germany”
 
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Antwort #49 - 27. Mai 2021 um 16:54

Esperanto   Offline
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Chris Habana schrieb am 27. Mai 2021 um 15:15:
der Passierschein
salvoconducto, pasavante, pase, permiso de libre tránsito, boleta, tornaguía
https://www.google.com/search?q=Salva+Conducto+deutsch&safe=active&rlz=1C1GCEU_e....

Jetzt erklärst Du mir sicher gleich den Unterschied zwischen "permiso de libre transito" und "Transitgenehmigung"

Ich warte gespannt 

Der Link zur Google-Übersetzung (Salva Conducto deutsch) gibt noch viel mehr her (ungefähr 236.000 in 0,47 Sekunden). Gleich am Anfang:


...


Wäre es nicht besser, die hier bereits mehrmals verlinkten beiden Themen im Forumsbereich 'Einladungen' unter "Einreisebestimmungen-De in Coronazeiten", sowie bei 'Beziehungskiste' unter "Corona Einreisebestimmungen" zu lesen, die die Ausnahmegenehmigung für unverheiratete Paare behandelt und wie man diese erhält?

Den Hinweis der Deutschen Botschaft an die Fluggesellschaft oder wie in meinem Fall das "Votum" der Direktion der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen kann man dann beim Check-in in Havanna, als auch in Madrid oder Paris vorzeigen, um mitgenommen zu werden. Der Fluggesellschaft damit versichert wird, dass sie nicht den Passagier auf Anweisung der deutschen Grenzbehörde auf deren Kosten sofort wieder zurückzufliegen hat. Sie sich gar der Schlepperei schuldig macht, weil sie den Passagier ohne Beachtung der Einreisebestimmungen an der Grenze absetzte.

Beim Lesen beider Threads wird man kein "Bashing" zu sehen bekommen. Im Gegensatz zum "offiziellen" Kubaforum und hier in dessen Ableger "Varaderoforum".

@ Chris Habana: Was meinst Du dazu?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #50 - 29. Mai 2021 um 21:42

Esperanto   Offline
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Chris Habana schrieb am 27. Mai 2021 um 15:15:
Ich warte gespannt 

Hallo Habana Chris,

hast es richtig gemacht. Die Wartezeit sinnvoll genutzt und die beiden verlinkten Threads gelesen. Nicht auszudenken, wenn Du nach Facebook, den von Google angeboten, hunderttausenden Links noch nach weiteren Fake-Interpretationen zum "Transit" im Internet gesucht und fündig geworden wärst.

Es bleibt dabei, weil es doch so einfach zu verstehen ist: Eine Durchreise-Erlaubnis (Transitvisum) durch den Schengenraum von einem Drittland in ein anderes Drittland gibt nun mal keinen Sinn, wenn man in den Schengenraum einreisen will. Insofern war es das Beste was du machen konntest, Dich in einem richtigen Kubaforum zu informieren, stillzuhalten, sich zu beherrschen und nicht weiterhin einem Bashing hinzugeben um vorgeführt zu werden.

Auch andere Mitmenschen sind besser dran, wenn Du sie nicht vergackeierst. Ich denke dabei an deine Antwort an ein Varaderoforumsmitglied, das sich für deinen "dringenden Ratschlag" auch noch bei dir bedankte.

Habana Chris entspann dich und ...

         
...        
Keep swinging!!

 

Saludos Esperanto
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Antwort #51 - 29. Mai 2021 um 23:26

Chris Habana   Offline
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Lächerlich machst eigentlich nur Du Dich hier, ich musste weder Querlesen noch was anderes um zu wissen, dass seit neuestem trotz vorliegendem Schengenvisum eine Transit-Genehmigung für die Flughäfen in Madrid und Paris notwendig ist um als eingeladener Kubaner nach D zu kommen. Du hattest das anfangs ja komplett bestritten und bist in letzter Zeit immer weiter zurückgerudert, und nachdem auch die offiziellen Dokumente publiziert wurden versuchst Du Dich jetzt mit Ablenkungsmanövern.

Mach Dir nichts draus, bist ja nicht der einzige der irgendwie die 180°-Wende schaffen musste, Dein Alterego Roberto stand/steht ja vor demselben Problem.
 
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Antwort #52 - 30. Mai 2021 um 10:52

Roberto   Offline
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Es führt zu nichts den notorischen Besserwisser Chris überzeugen zu wollen. Ist nur verlorene Zeit und hoffnungslos, solange er sich nicht überzeugen lassen will.

Nachdem er als Meinungsmacher im anderen Forum zu Höchstform auflief und dabei viel Zulauf fand, wird er von den dort selbst gebrauten Wahrheiten nicht abrücken. Übernimmt man sie nicht, wird man mit einem Klick ausgesperrt. Es sei ihm, seinem „el-cheffe“ oder einem anderen dortigen Privilegierten gedankt. Auch in Coronazeit gibt es Schöneres und Nützlicheres zu tun, zumal sich eine baldige Normalisierung unserer Lebensgewohnheiten abzeichnet.
 
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Antwort #53 - 30. Mai 2021 um 18:26

Kartdriver99   Offline
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ich weiss es Besser, weil selbst erfahren, kann aber nur für die (Schengen-)Visa sprechen die seitens der deutschen Botschaft in Havanna ausgestellt wurden. Da meine Verlobte mit Iberia über Madrid reiste, wollten die auch einen Nachweis seitens der deutschen Botschaft in Havanna, dass es diesbezüglich keine Probleme bei der Ein-bzw. Weitereise nach Deutschland geben würde. Sinngemäss stand in diesem Papier, das der Besitz eines gültigen Schengenvisums dieses Nachweises nicht bedarf, da dieses (Schengenvisum d.R.) als solches anzusehen ist. Vereienfacht hast du ein gültiges Visum kannst du in den Schengenraum einreisen, und brauchst deswegen kein anderes Papier! Zum Verständnis, das bezieht sich lediglich auf Einreisen und oder Durchreisen über Länder des Schengenraumes. Da mir zur Zeit nicht bekannt ist, dass dieses Vertragswerk ausser Kraft gesetzt wurde, oder Länder die dem Schengenvertrag angehören ihren Austritt erklärt haben dürfte das nach wie vor in Kraft sein.
 

hasta pronto
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Antwort #54 - 31. Mai 2021 um 00:26

Esperanto   Offline
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Kartdriver99 schrieb am 30. Mai 2021 um 18:26:
ich weiss es Besser, weil selbst erfahren, kann aber nur für die (Schengen-)Visa sprechen die seitens der deutschen Botschaft in Havanna ausgestellt wurden.

Natürlich wissen wir es besser. Nur so ist es möglich -trotz geltenden Einreiseverbot für hier nicht wohnhafte Kubaner- unsere Beziehung zu unserer kubanischen Partnerin aufrecht zu erhalten.

Die derzeitigen Einreisebestimmungen des BMI im einzelnen:

"Personen, die in anderen Drittstaaten ansässig sind, dürfen nur nach Deutschland einreisen, wenn sie eine wichtige Funktion ausüben oder ihre Reise zwingend notwendig ist (siehe hierzu "Wann ist die zwingende Notwendigkeit der Einreise gegeben?"). Ansässig ist eine Person in einem Staat, wenn sie dort entweder ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ein Wohnsitz ist insbesondere dann begründet, wenn die letzten 6 Monate dort verbracht wurden."


Über einen Fall, der Einreiseverweigerung der Schwiegermutter unseres Mitgliedes 'Fulano', welcher trotz gültigen Visum die Einreise zu ihrer Tochter und ihrem, ihr nahestehenden Enkelkind im vergangenen Jahr verweigert wurde, wurde im Thread "Einreisebestimmungen-De in Coronazeiten" berichtet. Sie fiel nicht unter die Ausnahmeregelung des BMI für nahestehende Verwandte. Anzunehmen wäre, dass damit auch der Besuch unverheirateter Paare ausgeschlossen wurde. Durch politischen Druck, Petitionen, Mobilisierung der Medien, usw. konnte jedoch eine Ausnahmegenehmigung für jene Paare durchgesetzt werden, bei denen es sich
"um eine längerfristige, d.h. auf Dauer angelegte Beziehung/Partnerschaft handelte und beide Partner sich zuvor mindestens einmal persönlich getroffen haben."


Bei Ausstellung der Besuchsvisa hat die Deutschen Botschaft diese Regelungen, sowohl für Familienmitglieder, als auch für unverheiratete Paare mit längerfristiger Beziehung, in letzten Monaten berücksichtigt. Die Fluggesellschaften konnten aber allein anhand des Visums nicht erkennen, inwiefern ein Familienmitglied in Deutschland einreisen dürfte oder nicht. Auch nicht, ob es sich um eine längerfristige Partnerbeziehung handelt. Ihnen wurde die Mitnahme verweigert, um die zurückgewiesenen Passagiere trotz gültigen Visum und Flugticket nicht auf Kosten der Fluglinie wieder zum Ausgangspunkt ihrer Reise zurückbringen zu müssen, weil man ihnen die Einreise in Deutschland verweigerte. Da war es hilfreich, dass die Deutsche Botschaft (in meinem Fall die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen) den Fluggesellschaften ihr Votum für die Einreise in Deutschland mitteilte.

Eigentlich wollte ich hier im Thread 'Das Varaderoforum nebenan' nicht weiter darauf eingehen, weil dieser für die Schilderung dortiger Ausfälle eingerichtet wurde. So auch für unser Mitglied 'Chris Habana', der in seinem letzten Post schrieb:

Chris Habana schrieb am 29. Mai 2021 um 23:26:
... ich musste weder Querlesen noch was anderes um zu wissen, dass seit neuestem trotz vorliegendem Schengenvisum eine Transit-Genehmigung für die Flughäfen in Madrid und Paris notwendig ist um als eingeladener Kubaner nach D zu kommen

Meine vorstehend Erläuterung ist ein erneuter Versuch, mich mit ihm auf eine gemeinsame Wahrheit einigen zu können. Es ist schwer, etwas nachzuweisen, dass es nicht gibt. Durch Vorzeigen der "Transit-Genehmigung für die Flughäfen Madrid und Paris" der spanischen oder französischen Botschaft wäre dies für ihn viel einfacher.

Das publizierte "offizielle Dokument" der Deutschen Botschaft zählt nicht dazu. Unsere Botschaft kümmert sich nicht um die Flughäfen in Madrid und Paris. War aber dankenswerterweise in dem veröffentlichten, zuvor erwähnten Schreiben bereit, den Fluggesellschaften mit Ziel Deutschland zu erklären, dass sie ihr ausgestelltes Schengenvisum zu akzeptieren haben.

Daran hat sich auch "seit neuestem" nichts geändert. Auch nicht, nachdem im "offiziellen" Kubaforum der Thread "Transitvisum für Spanien fehlt" eröffnet wurde und sich seitdem als "selbst gebraute Wahrheit" verselbstständig hat, wie uns 'Roberto' berichtete.
 

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Antwort #55 - 08. Juni 2021 um 20:48

Kartdriver99   Offline
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Mein Schatz soll/will im August kommen. Mit Iberia, weil Condor nicht fliegt. Bei der span. Botschaft in Havanna verlangen sie immer noch das Papier von der deutschen Botschaft, dass mein Schatz schon letztes Mal (Februar) vorlegen sollte!  ZwinkerndAber ansonsten alles wie gehabt! Smiley Allerdings, momentan ist Kuba als Risikogebiet seitens RKI eingestuft, das, sollte sich bis August nichts ändern, eine Einreisemeldung fällig wird und anschliessende 10 tägie Quarantäne! Kuss weinend
 

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Antwort #56 - 08. Juni 2021 um 23:56

Esperanto   Offline
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Ich bin in derselben Situation: -Die gebuchten Direktflüge mit Conder im Juni, danach Juli wurden gecancelt. -Nunmehr über Madrid (Iberia oder Air Europa) oder Paris. Zusätzlich pandemiebedingte Nachweise: -PCR-Test, -Einreiseanmeldung, -Nachweis der länger bestehenden Paarbeziehung.

Letzteres ist die Schwierigkeit mit welcher wir konfrontiert sind, aber auch die Fluglinie. Wird dem Passagier die Einreise in Deutschland verweigert, hat die Airline ihn unverzüglich auf eigene Kosten wieder zurückzunehmen. Kubaner können derzeit in Deutschland nur einreisen, "wenn sie eine wichtige Funktion ausüben oder ihre Reise zwingend notwendig ist." oder ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Einreiseerlaubnis bei einer längerfristigen Paarbeziehung gilt als Ausnahmegenehmigung und kann von der Airline beim Einchecken nur unzureichend beurteilt werden. Ein Verweigern des Boarding ist nicht auszuschließen.

Die spanische (oder französische) Botschaft hat mit den derzeitigen deutschen Einreisebeschränkungen nichts zu tun. Der Thread im Varaderoforum "Transitvisum für Spanien fehlt" beruht auf Fake-Annahmen, hat offenbar aber auch zu Verwirrung im anderen Kubaforum geführt, danach wird irrtümlicherweise immer noch die Lösung bei den Botschaften der beiden Länder gesucht, in welchen ein Zwischenstopp erfolgt.
 

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Antwort #57 - 13. Juni 2021 um 00:52

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Chris Habana schrieb am 29. Mai 2021 um 23:26:
Lächerlich machst eigentlich nur Du Dich hier, ich musste weder Querlesen noch was anderes um zu wissen, dass seit neuestem trotz vorliegendem Schengenvisum eine Transit-Genehmigung für die Flughäfen in Madrid und Paris notwendig ist um als eingeladener Kubaner nach D zu kommen. Du hattest das anfangs ja komplett bestritten und bist in letzter Zeit immer weiter zurückgerudert, und nachdem auch die offiziellen Dokumente publiziert wurden versuchst Du Dich jetzt mit Ablenkungsmanövern.

Mach Dir nichts draus, bist ja nicht der einzige der irgendwie die 180°-Wende schaffen musste, Dein Alterego Roberto stand/steht ja vor demselben Problem.

Diese Schauergeschichte "Transitvisum für Spanien fehlt" ist im "offiziellen" Kubaforum weiterhin hochaktuell:

...


Irgendwann wird man das Transitvisum bzw. die Transitgenehmigung für Spanien zu sehen bekommen. Beim "Ungeheuer von Loch Ness" hat es schließlich auch geklappt.


...



 

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Antwort #58 - 13. Juni 2021 um 16:00

Kartdriver99   Offline
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Na schön das wir es besser wissen, obwohl ich schon finde, dass die Spanier das eigentlich auch wissen müssten, dass ein Schengenvisum nun mal zur Einreise in den Schengenraum berechtigt. Schockiert/Erstaunt Bleibt für mich die Frage, ob es noch andere Visas seitens der versch. Botschaften ausgestellt werden?  hä?Wenn ja, dann wäre diese Anfrage berechtigt. Augenrollen
 

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Antwort #59 - 15. Juni 2021 um 14:19

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Natürlich gibt es kein weiteres Visum als die 3 bekannten:

   A: Visum für den Flughafentransit
   C: Visum für kurzfristigen Aufenthalt (max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres)
   D: Visum für einen langfristigen Aufenthalt (Studium, Heirat mit Wohnsitznahme etc.)

Und neuerdings das im Varaderoforum selbstgebraute, vom dem Braumeister Chris weiterhin nicht lassen kann.

...


Immerhin spricht er nunmehr zaghaft von einem "Papier", das für die Anreise eines Kubaners nach Deutschland via Madrid bzw. Paris derzeit "zusätzlich benötigt" wird, aber eher als hilfreich anzusehen ist. Dieses Papier diverser Auslandsvertretungen ist zur Vorlage an die Fluggesellschaft bestimmt. Damit kann der Kubaner der Fluggesellschaft nachweisen, dass er berechtigte Gründe hat, anzunehmen, an der deutschen Grenze nicht zurückgewiesen zu werden und folglich darauf vertrauen kann an Bord gelassen zu werden.

Mit der Genehmigung der Durchreise durch den Schengenraum (Transitvisum) hat dies aber nichts zu tun.
« Zuletzt geändert: 17. Juni 2021 um 14:15 von Esperanto »  

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