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Einladung in die Schweiz - Teil I (Gelesen: 137964 mal)
Antwort #75 - 12. Oktober 2012 um 18:12

Esperanto   Offline
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Tata schrieb am 12. Oktober 2012 um 15:02:
Da meine Einladung alle diese, von Papier vorgegebenen, Punkte beinhaltet, fragte ich: und was ist der Unterschied?
Antwort: Sie können nicht einfach alles auflisten und nur unterschreiben, der Notar muss das schreiben aufsetzen und beglaubigen.

Kompliment, dass Du nach dem Unterschied gefragt hast. Die erhaltene Antwort musste ich mehrmals lesen. Ein gesammelter Haufen Blödsinn. Dieses Arschloch! Hätte er die Seiten mit den Daten und der phantasievollen Erklärung gezählt und pro Seite 42 CHF verlangt, ich glaube, er hätte sie sogar bekommen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #76 - 12. Oktober 2012 um 20:15

Esperanto   Offline
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Tata schrieb am 12. Oktober 2012 um 15:15:
Die Schweiz lehnt jedes Jahr 20'000 Visumsgesuche ab mit der Begründung, die Wiedereinreise sei nicht gesichert- und zwar ohne mit den Betroffenen gesprochen oder die Umstände abgeklärt zu haben. Wer Geld hat und mit dem Retourbillet in der Tasche einreist, für den macht das Ferienland Schweiz allerdings grosszügige Ausnahmen.

Die Antwort der Schweizer Konsumenten- & Beratungszeitschrift "Beobachter" ist nicht hilfreich. Sie ist eher die Antwort eines Frustrierten, welchem das Visum abgelehnt wurde und sich zu Gute hält, dass er eh keine Chance hatte. Was soll die Sache mit "Geld und Retourbillett"? Kein Kubaner hat genug Geld, um als Tourist in die Schweiz zu kommen. Das Retourbillett ist eh kein Kriterium für die Visumserteilung. Und was soll die Erklärung über Heirat, Trennung, Hierbleiben nach 3 Jahren, wenn Job u.s.w.? Das gibt im Zusammenhang mit einem Besuch doch überhaupt keinen Sinn.

Der Antragssteller wird bei der Visumsbeantragung nach dem Besuchszweck gefragt. Dies ausschließlich mit dem Hintergrund illegale Einwanderung zu unterbinden. Auf irgendeine Art müssen sie seine Gesinnung herausgekommen und können ihm nicht in das Hirn schauen. Nochmal: Der Antrag muss nach den Vorgaben des Rates der Europäischen abgelehnt werden, wenn nicht eindeutig der Rückkehrwille des Antragstellers erkennbar bzw. nicht überzeugend dargelegt wurde. Der Antragsteller hat somit eine Bringschuld.

Die Begründung der Ablehnung ist bekannt und seitens der Europäischen Kommission in allen Mitgliedsprachen vorformuliert:
"Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden."

Diese Begründung kann man widersprechen. Das ist nun mal in einem Rechtstaat so. Es macht aber nur dann einen Sinn, wenn man den Widerspruch begründen kann.

Ob der Kommentar der Zeitschrift "Beobachter" ernst zu nehmen ist, kann jeder selbst herausfinden, indem er die Schweizer Botschaft in Havanna oder dem Amt für Migration in Bern anschreibt und nachfragt, ob es stimmt, was dort geschrieben steht. Nämlich: Die Schweizer Botschaft würde keine Besuchsvisa für kubanische Staatsbürger genehmigen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #77 - 30. Oktober 2012 um 10:28

Tata   Offline
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Hallöchen
ich weiss nicht, ob meine Frage hier hin passt, aber es gehört ja irgendwie auch zu meinem Thema.
Am Mittwoch sollte mein Verlobter die PVE abholen kommen (si dios quiere...) und ich bin schon etwas die Flugpreise am abchecken. Da mein Verlobter noch nie eine so weite Reise unternommen hat, dachte ich an einen Direktflug Varadero-Zürich (der einzige Direktflug den es überhaupt gibt..) am 7.11. Allerdings ist der Flugpreis seit Sonntag erheblich angestiegen. Nun zu meiner Frage, falls ich für meinen Verlobten einen Flug mit Zwischenstop in DE buchen würde, kann das Probleme an der Passkontrolle geben? Er hat ja das Visum D1 in seinem Pass (Vorbereitung für Heirat).
Ich habe echt etwas Bammel, dass die Grenzpolizei ihm irgendwelche Schwierigkeiten macht oder machen will... Und ich wäre ja dann nicht vor Ort um ihm zu helfen.. Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht?

Saludos
 
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Antwort #78 - 30. Oktober 2012 um 11:38

Esperanto   Offline
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Nein, er hat keine Schwierigkeiten. Das ist ja der Vorteil der Schengen-Visa. Sie sehen übrigens alle gleich aus. Die Unterschiede bei der Kategorie (in diesem Fall D) und dessen Ausstellung von der Schweizer Botschaft fallen auf dem ersten Blick nicht einmal auf.

Fragen könnten sie ihm nach den mitgeführten Geldmitteln, als käme er als Tourist. Deswegen wäre es von Vorteil, er hätte die Erklärung der Kostenübernahme Deinerseits parat und auch die Kopie der Krankenversicherung. Dass er danach gefragt wird, ist aber höchst unwahrscheinlich und als Transitreisender in die Schweiz noch viel unwahrscheinlicher.

Vielleicht solltest Du ihm demnächst ein Handy mit Schweizer Simcard besorgen. Dann würdest Du Dir auch wegen einer eventuell benötigten Hilfestellung weniger Sorgen machen. Hat meine Freundin nämlich derartige Kommunikationsschwierigkeiten, regt sie den Interessierten ihr Handy mit offener Verbindung zu mir hin, ohne jeglichen Kommentar auch mir gegenüber.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #79 - 30. Oktober 2012 um 12:19

Tata   Offline
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Ok. Ich habe die kantonalen Migration hier in der Schweiz angerufen, bezüglich einer Verpflichtserklärung, resp Kostenübernahme, und diese haben mir mitgeteilt, das dies nicht nötig ist... Wie würde so eine Erklärung aussehen? würde die Kopie der Einladung, welche ich für das kubanische Konsulat geschrieben habe, reichen? Oder muss diese von irgend einem Amt beglaubigt sein?
Wegen der Versicherung habe ich auch noch eine Frage. Weder für die Beantragung der PVE noch von der kantonalen Migration wird/wurde eine Krankenversicherung verlangt. Mein Verlobter wird nach der Heirat von einer schweizer Krankenkasse versichert sein. Jedoch wäre er dann einen Monat ohne Krankenversicherung. Daher frage ich dich, Esperanto, soll ich die, von dir vorgeschlagene Versicherung, abschliessen? Wenn ja, nur für einen Monat oder besser gleich für 3 Monate?
Mein Verlobter hat schon eine schweizer Handynummer, da die SMS damit einiges günstiger sind Smiley
 
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Antwort #80 - 30. Oktober 2012 um 12:59

Esperanto   Offline
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Nein, mach nichts. Bringt eh nichts.

Die Verpflichtungserklärung ist zwar im Grenzkodex als
Barmittelersatz bei der Grenzkontrolle
vorgesehen, ist aber mehr eine deutsche Regelung. Wir haben aber im Zusammenhang mit dem Ch-Visumsverfahren herausgefunden, dass bei der Beantragung die kubanische "Carta de invitacion" oder ersatzweise der
Einladungsbrief
mit schlichtem Ankreuzen des Umfangs der Kostenübernahme genügt. Sehr wahrscheinlich hat er von keinem dieser Dokumente eine Kopie.

Dein Verlobter wird in De keine Probleme bekommen. Stell mich aber nicht an den Pranger, wenn ihm jemand in Uniform nicht nur mit "Guten Tag" begrüßt, sondern auch eine belanglose Frage stellt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #81 - 30. Oktober 2012 um 14:26

Tata   Offline
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Lieber Esperanto, ich werde dich bestimmt nicht an den Pranger stellen!!! Bin ja froh, dass du mir so bereitwillig Auskunft gibst.
Ich habe eine Kopie des Einladungsbriefes fürs kubanische Konsulat und kann ihm dieses ja per Mail zusenden, damit er diese Ausdrucken kann. Denkst du dies wäre sinnvoll?

Worauf ist dein: Nein mach nichts. Bringt eh nichts.    genau bezogen? Auf die Krankenversicherung?

Ich weiss gar nicht welche Papiere er genau der Migration am Flughafen vorweisen muss. Weiss du das evt gerade? Bin etwas unsicher wegen der Versicherung...
 
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Antwort #82 - 30. Oktober 2012 um 16:36

Esperanto   Offline
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Das mit "Macht nichts, bringt nichts" hab ich eher auf Deine Sorgen bezogen. Jetzt kommt er zu Dir und kannst ihm bald am Flughafen empfangen. Er hat das Visum und auch die PVE im Pass. Jetzt hält ihm keine kubanische Migracion am Flughafen in HAV mehr auf. Mit der Kategorie D im Pass, wollen sie auch keinen Nachweis des Rückfluges beim Einchecken sehen.

Wenn es mit dem Ausdrucken der Mail so einfach ist, so schick ihm den Brief. Schaden kann es jedenfalls nicht. Gewöhnlich haben die dort aber Nadeldrucker. Wenn es das offizielle Formular des Einladungsbriefes mit dem Ankreuzen ist, dann ist das Wichtigste nicht auf dem Papier. Ist es aber ein formloses Schreiben von Dir, dann schick ihm dies und sag ihm, er soll es auch künftig gut aufbewahren, damit er sich immer daran erinnert, warum er sich in der Schweiz aufhalten darf.

Was die Krankenversicherung mit eventueller Kostenübernahme der Abschiebung betrifft, so musst Du selbst entscheiden. Das erstere wäre hilfreich, wenn er vor seinem "Ja" eventuell Zahnschmerzen bekommt. Auch Bauchweh und er sich nur vom Arzt helfen läßt. Das zweite wäre hilfreich, wenn er zu einem überzeugenden "Ja" nicht bereit ist. Ich weiß, so blöd ist er aber nicht.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #83 - 30. Oktober 2012 um 17:42

Elisabeth   Offline
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Tata, ist es wirklich nur ein "D"-Visum und nicht ein D+C? Obwohl mir der CH-Botschaft in HAV schon letztes Jahr mitgeteilt hat, dass sie keine solche Visa mehr ausstellen dürfen.

Wenn es nur "D" ist würde ich das Risiko nicht eingehen, deinen Zukünftigen nur bis z.B. Frankfurt fliegen zu lassen, ausser du willst selbst nach Frankfurt fahren um evtl. bei Problemen behilflich zu sein. Gerade in letzter Zeit haben wir öfters von Problemen von Cubanern gehört die in die CH wollten. Mein Mann hat vor 10 Tagen so eine Cubanerin in Frankfurt geholfen. Und ein D-Visum könnte eben doch auffallen, gerade weil es nicht so viele gibt.

Übrigens nimmt Edelweiss Air gar keine Cubaner in umgekehrter Richtung mit. Das kannst du sowieso vergessen.

Ich würde Air France empfehlen. Mit AF kann er mit einem Ticket und im Transit über Paris CDG nach Zürich weiterfliegen. So teuer sind die jetzt auch wieder nicht, jedenfalls nicht bei Rückflugtickets. Aber auch Condor scheint ein Ticket bis Zürich ausstellen zu können. So viel ich weiss allerdings nicht online, sondern über Reisebüro.
 

Elisabeth
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Antwort #84 - 30. Oktober 2012 um 19:08

Esperanto   Offline
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Elisabeth schrieb am 30. Oktober 2012 um 17:42:
Wenn es nur "D" ist würde ich das Risiko nicht eingehen, deinen Zukünftigen nur bis z.B. Frankfurt fliegen zu lassen, ausser du willst selbst nach Frankfurt fahren um evtl. bei Problemen behilflich zu sein. Gerade in letzter Zeit haben wir öfters von Problemen von Cubanern gehört die in die CH wollten. Mein Mann hat vor 10 Tagen so eine Cubanerin in Frankfurt geholfen. Und ein D-Visum könnte eben doch auffallen, gerade weil es nicht so viele gibt.
........
Ich würde Air France empfehlen. Mit AF kann er mit einem Ticket und im Transit über Paris CDG nach Zürich weiterfliegen.

Nein, es kann keine Probleme beim Flughafentransit mit einem D-Visum (nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt) in Frankfurt geben. Schon vor vielen Jahren, als es den älteren Visakodex aus dem Jahr 2002 noch gab, wurde ein Transitaufenthalt bis zu 5 Tagen eingeräumt. Die Bestimmung im aktualisierten
Visakodex
aus dem Jahre 2009 ist eindeutig:

Titel II. Visum für den Flughafentransit - Abs. (5) Folgende Personen sind vor den in den Abs. 1 und 2 vorgesehenen Visumspflicht für den Flughafentransit befreit:
a) Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder eines von einem Mitgliedstaat erteilten Aufenthaltstitels.


Dein Mann hätte besser recherchieren und Dir sagen sollen, warum die Kubanerin vor 10 Tagen Probleme hatte und worin seine Hilfe bestand. Jedenfalls war der Grund keineswegs das D-Visum. Und was für Frankfurt gilt, gilt natürlich auch für Paris, Madrid und überall in den Ländern, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Oder glaubst Du irgendein durchgedrehter Grenzbeamter könnte dieses Abkommen außer Kraft setzen?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #85 - 30. Oktober 2012 um 20:02

Elisabeth   Offline
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Du redest über Transit! Das sind zwei paar Schuhe.

Eben, im Transit über Paris, Frankfurt oder Madrid reisen stellt seit Jahren kein Problem dar, obwohl in Madrid eine zeitlang schon. So uninformiert und dumm bin ich nicht Esperanto. Mein Mann übrigens auch nicht. Wir haben immerhin seit 2002 mit Erfolg über 100 Visa für CubanerInnen durch die CH-Botschaft ausstellen lassen, die letzten im Juni 2012.

Du weisst überhaupt nicht warum es da ging in Frankfurt, also masse dir kein Urteil an bitte. Mein Esposo fliegt  natürlich nie im Transit, sondern steigt in Frankfurt oder Paris in den Zug, schneller und billiger nach Basel kommst du nämlich auch mit dem Flugzeug nicht.
 

Elisabeth
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Antwort #86 - 30. Oktober 2012 um 20:39

Esperanto   Offline
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Tata hat nach den Transit gefragt (Zwischenstopp in Frankfurt). Du schreibst von Problemen einer Kubanerin in Frankfurt und bringst dies im Zusammenhang mit dem D-Visum (ein D-Visum könnte eben doch auffallen).

Stimmt! Da steht nicht, dass Dein Mann der Kubanerin im Flughafen Frankfurt behilflich war. Jedenfalls ist es nicht gerechtfertigt Tata zu verängstigen (Wenn es nur "D" ist würde ich das Risiko nicht eingehen, deinen Zukünftigen nur bis z.B. Frankfurt fliegen zu lassen.) oder gar die Treue ihres Verlobten in Frage zu stellen.
 

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Antwort #87 - 30. Oktober 2012 um 21:08

Tata   Offline
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Also meine Lieben, dann sollte ein Flug mit Transit in einem EU Staat kein problem darstellen, ausser mein Verlobter findet sich im Flughafen nicht zurecht Smiley
Ich bin im September mit Air France nach Kuba geflogen und war positiv Überrascht vom Preisleistungsverhältnis. Allerdings hatte mein Rückflug 1 Std Verspätung und somit kam ich auch eine Stunde zu spät in Paris an. Bei normalerweise 2 Std Umsteigezeit, blieb mir nur noch eine Stunde um mit Bus, Zug und zu Fuss ans richtige Gate (welches meiner Ansicht nach am anderen Ende des Flughafens lag) zu rennen. Da ich ein Vielflieger bin (wie wohl die meisten hier Zwinkernd  ) war das kein Problem mich zurecht zu finden. Allerdings ist mein Verlobter noch nie in einem Flugzeug gesessen, deshalb bin ich etwas besorgt, ob er sich zurecht finden wird...

Dann denkt ihr, dass die Versicherung empfehlenswert wäre? Und dies bloss für den ersten Monat (anfang Dez werden wir heiraten) ?

Liebe Elisabeth, so wie du schreibst, braucht es KEIN Retourflug? Also er muss keinen Rückflug vorweisen? Obwohl normalerweise ist ida y vuelta günstiger als nur der Hinflug...
Ich weiss, das mein Verlobter ein D1 Visum erhalten hat. Das wurde mir von der kantonalen Migration mitgeteilt sowie ihm auf der CH-Botschaft in Havanna. Da gibts keine Zweifel.

Wieso transportiert Edelweiss keine Kubaner von Varadero nach Zürich? denn die Flugpreise kann ich anschauen (werde von der Edelweiss auf die Swiss-Seite weitergeleitet) und es steht nirgends, dass der Flug nicht für Kubaner gebucht werden kann.... Gibts noch andere Fluggesellschaften, die keine Cubaner transportieren?
Ist in meinen Augen eine Frechheit, denn wenn das Visum sowie die PVE vorhanden ist, sollte es bei der Einreise auch keine Probleme geben. Oder sehe ich das falsch?
 
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Antwort #88 - 01. November 2012 um 20:00

Elisabeth   Offline
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Zitat:
Liebe Elisabeth, so wie du schreibst, braucht es KEIN Retourflug?


Wo habe ich das geschrieben?! Ich habe meine beiden letzten Beiträgen nochmals durchgelesen aber nichts derartiges entdecken können. Ich würde jedenfalls ein Retourflug buchen, denn mit einer PVE im Pass könnte ihm das Boarding mit einem Einfachflug in Cuba verweigert werden. Frag Esperanto einmal. Er, resp. seine Freundin hat Erfahrung damit.

Zitat:
Wieso transportiert Edelweiss keine Kubaner von Varadero nach Zürich?


Sie haben (hatten) keine Rechte. Soviel ich weiss (aber unter Vorbehalt) gelten (galten) ihre Flüge als Charter. Aber vielleicht hat sich inzwischen etwas geändert.
 

Elisabeth
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Antwort #89 - 01. November 2012 um 20:04

Elisabeth   Offline
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Zitat:
oder gar die Treue ihres Verlobten in Frage zu stellen.


Bist du jetzt komplett durchgeknallt?! Du solltest das was ich effektiv schreibe vielleicht mal lesen und nicht irgendwelche hysterische Interpretationen dazu liefern.
 

Elisabeth
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